Kanzlei Lüdemann

 
     Damerowstrasse 65|13187 Berlin|Tel 030/911498770|Fax 030/911498771|info@ra-luedemann.de
 
   
  Start
  Kanzlei
  zur Person
  Rechtsgebiete
  Partner
  Anwaltskosten
  Kontakt
  Impressum
     


Die Kosten
Um die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwaltskanzlei Lüdemann möglichst überschaubar zu halten, ist Rechtsanwalt Lüdemann jederzeit bereit,
auf Wunsch vor Erteilung eines Mandates, die voraussichtlich entstehende Vergütung zu berechnen. Zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erhalten Sie auf Wunsch konkrete Berechnungen der bis dahin entstandenen Vergütung.

Die Kosten einer telefonischen oder mündlichen Erstberatung können frei vereinbart werden. In der Regel betragen sie je nach Umfang der Beratung, Wert und Bedeutung des Rechtsproblems zwischen 50,00 Euro und 190,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von z.Zt.19 %.

Beschränkt sich die Erstberatung auf die reine Information über das mögliche weitere Vorgehen und die zu erwartende Kostenhöhe, kann im Einzelfall auch auf das Erheben von Gebühren verzichtet werden.

Grundsätzlich zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes. Ihnen entstehen also keine Kosten, wenn Sie Rechtsanwalt Lüdemann beauftragen, Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Etwas anderes gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass Sie den Unfall verschuldet haben. In diesem Fall würde Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten tragen, sollten Sie einen Vertrag mit einer Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.